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Autor Thema: Der Fall Jakob von Metzler  (Gelesen 19691 mal)
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YrWyddfa
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« am: 03.09.2014 - 00:11:13 »

Am Wochenende kam die Verfilmung dieses Entführungsfalles im Fernsehen.
Die Tatsache, dass Magnus Gäfgen Jakob ermordet hat, ist grausam genug.
Der Film arbeitete aber eine sehr prekäre moralische Zwickmühle heraus:
Die Polizei ging davon aus, dass Jakob noch lebte, wohl aber bald verdursten würde, wenn er nicht bald gefunden würde.
Gäfgen war hier schon in Untersuchungshaft und wurde verhört. Allerdings führte er die Polizei immer wieder auf falsche Fährten, bis ihnen schließlich die Zeit davonlief.
Der verantwortliche Kommissar entschied sich dafür, Gäfgen Folter anzudrohen und sie im Zweifelsfalle, um Jakob das Leben zu retten, als ultima ratio anzuwenden.
Später wurde Jakobs Leiche gefunden und Gäfgen überführt.
Der Kommissar wurde daraufhin verurteilt, da er keine Folter hätte androhen dürfen.
Wie steht ihr dazu? War die Entscheidung des Gerichts in Ordnung? Wie hättet ihr entschieden und vor allem: warum?
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Lacha
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Re:
« Antwort #1 am: 03.09.2014 - 05:14:49 »

Wenn sich einer ungeschoren über die Regeln hinweg setzt, kommen bald auch andere.
Im Grunde eine Gemeinheit, aber letztendlich korrekt.
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Arianca
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« Antwort #2 am: 03.09.2014 - 07:44:19 »

Ehrlich gesagt wüsste ich nicht, was ich in so einem Fall machen würde. Man kann Menschen nunmal nicht zum Reden zwingen. Selbst unter Folter manchmal nicht, daher ist das auch nicht unbedingt der richtige Weg.
Vielleicht trägt auch die Polizei eine gewisse Mitschuld, dass er letzlich verdurstete, da der Täter selber ja gar nicht mehr hin konnte. Vielleicht hätte man den Weg zu Jakob verfolgen können, wenn der Täter erst später verhaftet worden wäre.

In gewisser Hinsicht finde ich also das Urteil schon richtig, da man nicht davon ausgehen kann, dass jeder, den sich die Polizei schnappt auch schuldig ist und fängt einer an zu foltern, dann werden es alle machen.
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Tara
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« Antwort #3 am: 03.09.2014 - 15:02:47 »

Er ist ja nicht verdurstet, sondern wurde ermordet, also zur Zeit der Verhöre war er schon tot.

Ich kann das Verhalten des Polizisten nachvollziehen. Er stand unter enormen Druck. Trotzdem ist es nicht richtig die Grundfesten unseres Rechtsstaats über den Haufen zu werfen, vor allen Dingen nicht wenn es sich um einen Hüter des Gesetzes handelt. Das Grundgesetz muss über dem Leben eines Einzelnen stehen (zumal der Polizist das Leben des Jungen ja tragischerweise nicht mehr retten konnte).
Es hätte vielleicht die Möglichkeit gegeben dem Täter Haftminderung oder sonst was anzubieten. Ob man das dann macht ist ne andere Sache.

Der Polizist hat hoffentlich keine allzu große Strafe bekommen. Weil er menschlich nachvollziehbar gehandelt hat. Zudem stand ja nur eine Androhung der Folter im Raum, soweit ich mich erinnere. Und wenn ich auf meine nicht - sozialpädagogische Stimme in mir höre, sagt die: Die Angst vor der Folter geschah dem Kindermörder ganz recht.
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YrWyddfa
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« Antwort #4 am: 03.09.2014 - 15:21:36 »

Ich bin da echt zwiegespalten. Die Strafe ist recht milde ausgefallen, da die Polizisten das Leben des Kindes im Zentrum stehen hatten.
Ich weiß nicht, wie ich reagiert hätte, wenn ich an der Stelle dieses Polizisten gewesen wäre. Stirbt da ein Kind, weil ich nicht konsequent gehandelt habe und mir der Mörder mit seinen Lügen auf der Nase herumtanzt.
Inwieweit ist das Leben eines Menschen über die Grundwerte eines anderen Menschen zu stellen, der eben diese Grundwerte selbst schon missachtet und demnach eigentlich verwirkt hat?
Darf ich einem Menschen diese Rechte nehmen und dann erwarten, dass die meinen weiterhin geschützt werden, und dann ein Mensch in Folge dessen stirbt?
Andererseits sehe ich auch eure Argumentation, dass niemand das Recht beugen darf, erst recht nicht die, die es zu hüten haben.
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YrWyddfa
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« Antwort #5 am: 03.09.2014 - 15:23:32 »

Ach ja: der Polizist in dem Film hat diese Argumentation angeführt:
Wenn wir das Leben eines Menschen in unmittelbarer Gefahr sehen, haben wir das Rechtzu Schießen oder gar zu erschießen. Hier drohen wir lediglich Zwang an.
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Scéal Cleite
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« Antwort #6 am: 03.09.2014 - 21:24:14 »

Vertrackte Sache.
Die, die die Regeln schützen, dürfen sie nicht beugen.
Kein Wesen ist mehr wert als ein anderes. Fehlverhalten, macht das  Wesen nicht weniger wert.
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crann neart
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« Antwort #7 am: 03.09.2014 - 22:13:44 »

stellt euch vor, es wäre euer kind gewesen, das da entführt wurde.

ich denke, der polizist hat so gehandelt, wie es von einem erwartet wird, der sich an die polizei wendet.

folterandrohung ist nicht nett, das stimmt. aber ein kind zu töten und die polizei zu foppen und es in kauf zu nehmen, dass die eltern leiden, das ist ebenfalls nicht nett.
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Re:
« Antwort #8 am: 04.09.2014 - 12:56:41 »

Also gleiches mit gleichem vergelten?
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Tara
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« Antwort #9 am: 04.09.2014 - 15:04:25 »

Man sollte an dieses Problem nicht in der Mutter/Vater Rolle rangehen, sonst kann man nur die eine Antwort geben.

Gleiches mit Gleichem vergelten ist nicht der richtige Weg. es kommt wohl auf den Einzelfall an, aber generell straft es nur und der (pädagogische) Sinn des an Fehlern lernens bleibt aus. Zudem muss eben die Zurechnungsfähigkeit eines Menschen überprüft werden. Möglicherweise kann der Mensch seine Taten nicht vernünftig beurteilen und sie dann mit gleicher Münze zurückzuzahlen wäre sehr ungerecht und unmenschlich. Schließlich beißt man ein kleines Kind auch nicht zurück, wenn es einem beißt (zumindest nicht mit gleicher Stärke).

Ich weiß nicht, wie ich in einer solchen Situation gehandelt hätte. Ich glaube sowieso nicht, das man das so theoretisch beurteilen kann.
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YrWyddfa
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« Antwort #10 am: 04.09.2014 - 19:08:18 »

Moment, in diesem Fall ging es nicht ums Lernen, sondern darum, ein Leben zu retten. Die Folterandrohung war ja auch keine Disziplinarmaßnahme sondern ein verzweifelter Versuch, den Aufwnthaltsort des Jungen zu erfahren, um zu verhundern, dass er wahrscheinlich verdurstet (ein grausamer Tod)...
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Tara
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« Antwort #11 am: 04.09.2014 - 20:28:57 »

Im habe Lachas Frage nicht auf diesen speziellen Fall bezogen angesehen, sondern aufs Allgemeine bezogen.

Aber auch auf den Fall bezogen bleibe ich bei meinem Statement. Wenn der Polizist ungestraft Folter androhen darf, wird das Nachahmer finden. Dabei könnten auch welche sein, die diese "Erlaubnis" auch in Fällen ausnutzen, in denen es nicht nötig wäre.
Trotzdem hat der Polizist im Rahmen seiner Möglichkeiten und wegen des Druxka nicht falsch gehandelt. Es gibt eben nicht nur eine "Wahrheit".

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YrWyddfa
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« Antwort #12 am: 07.09.2014 - 11:13:25 »

Ich frage mich, wie das Urteil ausgefallen wäre, hätte Jakob hierdurch überlebt...
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« Antwort #13 am: 07.09.2014 - 23:07:51 »

der polizist hätte mit sicherheit mildernde umstände bekommen, wäre bejubelt worden und alle wären glücklich gewesen. gute frage im übrigen.
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« Antwort #14 am: 08.09.2014 - 09:25:15 »

Genau das glaube ich allerdings nicht
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« Antwort #15 am: 08.09.2014 - 21:42:08 »

Der Polizist hat bereits mildernde Umstände zuerkannt bekommen... hmmm... es ist eine schwierige Situation, egal von welcher Seite ich es betrachte. Ich kann hier moralisch keine deutliche Stellung beziehen. Das ist wirklich enorm schwierig...
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« Antwort #16 am: 09.09.2014 - 19:55:57 »

ja das ist es. möge es eine solche situation nie mehr wieder geben.
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Tara
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« Antwort #17 am: 10.09.2014 - 10:51:58 »

 Die Ente: Warum?
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« Antwort #18 am: 11.09.2014 - 05:37:15 »

Der Polizist hätte keine andere Behandlung erhalten als do schon. Eventuell wäre sie auch härter ausgefallen. Und die Welt hätte nicht gejubelt sondern empört protestiert
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« Antwort #19 am: 11.09.2014 - 10:12:27 »

das glaub ich eben nicht. die medien hätten buh geschrien, die bevölkerung hätte gejubelt.
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